Ansprechpartner: | Dietmar Vedder |
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Termine für eine Besichtigung der Maschinen oder Probezerspanung sind nur nach Absprache möglich.
Eine Maschinenabnahme ist ein Nachweis des Maschinenherstellers gegenüber dem Käufer bezüglich der Güte der Maschine. Die dazu benötigten Beurteilungskriterien und die zulässigen Abweichungen sollten sich auf internationale oder nationale Normen oder Abnahmeempfehlungen von Fachverbänden stützen. Die Abnahme einer Werkzeugmaschine wird bei der Aufstellung der Maschine und nach größeren Reparaturen infolge Crash oder Verschleiß durchgeführt. Die Abnahmebedingungen und die durchzuführenden Prüfungen zum Nachweis der Maschinengenauigkeit sind in den DIN-Normen 8601 ff aufgeführt. Funktions- und Sicherheitsprüfungen der Maschine sollen der Genauigkeitsprüfung vorangehen . Die Prüfungen der Genauigkeit sind so ausgelegt, das sie mit werkstattüblichen Messmitteln durchführbar sind. Die in den Normen aufgeführten Messmittel dürfen nur dann durch andere Verfahren ersetzt werden, wenn diese mindestens die gleiche Genauigkeit aufweisen. Für die Inbetriebnahme oder auch unabhängige Abnahme von Neu- und Gebrauchtmaschinen führen wir für Sie eine Maschinenüberprüfung durch. Ebenso beim Kauf, bzw. Verkauf einer Werkzeugmaschine sind derartige Beurteilungen für beide Seiten unumgänglich.
Funktionsprüfung von Werkzeugmaschinen
Geometrievermessung von Werkzeugmaschinen
Dynamischer Test für Werkzeugmaschinen