Ihre Inbetriebnahme nach Werksstandard  

 

Eine Maschinenabnahme ist ein Nachweis des Maschinenherstellers gegenüber dem Käufer bezüglich der Güte der Maschine. Die dazu benötigten Beurteilungskriterien und die zulässigen Abweichungen sollten sich auf internationale oder nationale Normen oder Abnahmeempfehlungen von Fachverbänden stützen. Die Abnahme einer Werkzeugmaschine wird bei der Aufstellung der Maschine und nach größeren Reparaturen infolge Crash oder Verschleiß durchgeführt. Die Abnahmebedingungen und die durchzuführenden Prüfungen zum Nachweis der Maschinengenauigkeit sind in den DIN-Normen 8601 ff aufgeführt. Funktions- und Sicherheitsprüfungen der Maschine sollen der Genauigkeitsprüfung vorangehen . Die Prüfungen der Genauigkeit sind so ausgelegt, das sie mit werkstattüblichen Messmitteln durchführbar sind. Die in den Normen aufgeführten Messmittel dürfen nur dann durch andere Verfahren ersetzt werden, wenn diese mindestens die gleiche Genauigkeit aufweisen. Für die Inbetriebnahme oder auch unabhängige Abnahme von Neu- und Gebrauchtmaschinen führen wir für Sie eine Maschinenüberprüfung durch. Ebenso beim Kauf, bzw. Verkauf einer Werkzeugmaschine sind derartige Beurteilungen für beide Seiten unumgänglich. 


In Kurzform wird folgendes durchgeführt:


Funktionsprüfung von Werkzeugmaschinen

  • Ausrichten der Maschine
  • Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen
  • Überprüfung und erstellen eines Back-Up´s der Steuerung
  • Durchsicht der Anschlüsse von allen Komponenten
  • Probelauf

Geometrievermessung von Werkzeugmaschinen

  • Geradheit und Winkligkeit der Achsen
  • Rundlauf der Spindel
  • Dornmessungen
  • Ebenheit und Durchhang

Dynamischer Test für Werkzeugmaschinen

  • Kreisformtest mit Renishaw Quick Check System
  • Ausdruck und Protokollierung des Ergebnisses
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